Surrogation

Surrogation
Sur|ro|ga|ti|on 〈f. 20
1. 〈allg.〉 Unterschiebung
2. 〈Rechtsw.〉 Einsetzung od. Nachrücken eines neuen Berechtigten od. Vermögenswertes an Stelle eines alten
[→ Surrogat]

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Surrogation
 
die, -, Recht: die unmittelbare Ersetzung von Vermögensgegenständen durch andere (die Surrogate), die an ihre Stelle treten, ohne dass ein Übertragungsakt erforderlich ist (dingliche Surrogation). Die Surrogation ist kein einheitliches gesetzliches Prinzip, sondern für einzelne Fallgruppen unterschiedlich geregelt. Erfasst werden v. a. die Fälle, bei denen Gegenstände in Sondervermögen (z. B. Nachlass, Gesamtgut) gelangen, die als Ersatz für daraus ausscheidende Vermögensgegenstände erworben wurden. Ein weiteres Beispiel ist der Ersatz von Haushaltsgegenständen im ehelichen Güterrecht (§ 1370 BGB): Haushaltsgegenstände, die statt nicht mehr vorhandener oder wertlos gewordener Gegenstände angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die abhanden gekommenen oder wertlos gewordenen Gegenstände gehörten. Eine nur schuldrechtliche Surrogation ohne dingliche Wirkungen liegt z. B. vor, wenn bei Unmöglichkeit einer geschuldeten Leistung der Gläubiger die Herausgabe des vom Schuldner als Ersatz erlangten oder die Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen kann (§ 281 BGB »stellvertretendes commodum«, z. B. die Versicherungssumme für den geschuldeten, aber zerstörten Gegenstand).
 

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Sur|ro|ga|ti|on, die; - [lat subrogatio = Wahl an die Stelle eines anderen, Nachwahl, zu: surrogare, subrogare, ↑Surrogat] (Rechtsspr.): Austausch eines Gegenstands, Wertes gegen einen anderen, der den gleichen Rechtsverhältnissen unterliegt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Surrogation — (lat.), soviel wie Subrogation …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Surrogation — Surrogation, s. Subrogation …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Surrogation — Eine Surrogation (lat.) stellt im Zivilrecht eine gesetzlich geregelte besondere Art und Weise der Ersetzung eines Vermögensgegenstandes durch einen anderen Gegenstand oder eine Ersatzforderung dar und wird begrifflich vom Surrogat (Ersatz)… …   Deutsch Wikipedia

  • surrogation — ˌsərəˈgāshən noun ( s) Etymology: Medieval Latin surrogation , surrogatio, from Latin surrogatus (past participle) + ion , io ion 1. : the action of surrogating : substitution, subrogation …   Useful english dictionary

  • surrogation — noun The act or result of surrogating; replacement, substitution …   Wiktionary

  • Surrogation — Sur|ro|ga|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 Einsetzung od. Nachrücken eines neuen Berechtigten od. eines zum Vermögen gehörenden Gegenstandes an Stelle eines alten [Etym.: → Surrogat] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Surrogation — das, was als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Gegenstandes erworben wird, z.B. Entschädigungsforderungen, u.U. auch Austauschstücke etc. Ob und inwieweit das Surrogat im Verhältnis zu einem Dritten an die Stelle der… …   Lexikon der Economics

  • Surrogation — Sur|ro|ga|ti|on die; , en <zu 1↑...ion> Austausch eines Wertes, Gegenstandes gegen einen anderen, der den gleichen Rechtsverhältnissen unterliegt (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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